Dipl. Ing. Architekt Herbert Köhnemann
   
 

[IHK Dortmund]

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden:

Fachgebiete Gewerkeübergreifende Schadensbereiche:

  • Bauphysik/ Bauchemie
    Verhalten der Baustoffe und -teile bei Einwirkung von
    Temperatur, Feuchtigkeit, Schall, Erschütterung usw.
  • Baukonstruktion
    Im Bau verwendete Konstruktionen und deren
    Verhalten, Fassaden, Außenwände und Fenster
  • Baustatik
    Im Hinblick auf die Beurteilung von Bauschäden
  • Grundbau, Bodenmechanik, Geologie
    Beurteilung von Schäden aus Setzungen und Gründung
  • Baubetrieb und Maschinenkunde
    Auf Baustellen verwendete Baumaschinen im Hinblick
    auf Einsatz, Wirkungsweise, Leistung und Kosten
  • Ausschreibungs - und Vertragswesen
    DIN-Normen

Link: Unser Link zum IHK-Portal

[TÜV Rheinland Group]

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)

TÜV Akademie Rheinland Abschlussprüfung als Sachverständiger
für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)

Fachgebiete:

  • Baustoffe Bauphysik
  • Bauinstandsetzung, Nachbesserung
  • Sanierungsvorschläge
  • Feuchtigkeitsschutz und Abdichtung
  • Wärme, Feuchte, Oberflächentemperaturen
  • Flache und geneigte Dächer
  • Baulicher Brandschutz
  • Estriche und Oberböden
  • Messen, Abrechnen und Dokumentieren
  • Quoten und Minderwerte Fehlerzuordnung
  • Holzwerkstoffe und Schädlinge
  • Juristische Grund lagen

[Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz]

Bauphysik/ Bauchemie

  • Verhalten der Baustoffe und -teile bei Einwirkung von Temperatur, Feuchtigkeit, Schall, Erschütterung usw.

[Energieeffizienz-Experte]

  • Vor-Ort-Beratung (BAFA)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
  • Zertifiziert durch die Deutsche Energie Agentur GmbH (dena)

Energieberatung

  • Energieberatung mit Analyse der Gebäudeschwachpunkte

Energiepass

  • Energieausweis über den Heizenergiebedarf (bzw. -Verbrauch) eines Gebäudes gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)

Energiegutachten

  • Energiegutachten mit Auswertung Wirtschaftlichkeitsberechnung der Energieeinsparungsmaßnahmen

Thermographie

  • Infrarotkamera für Gebäudethermographie und Gebäudeinspektion Auswertung mit Spezialsoftware

Link: http://www.energie-effizienz-experten.de/

[Sachverständiger]

In der Sachverständigenverordnung der Industrie- und Handelskammern ist das Berufsbild des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ genauestes definiert und streng geschützt. Der ö.b.u.v. Sachverständige muss sich neben seiner fachlichen Kompetenz (Sachkunde) auch durch unbedingte Integrität auszeichnen. Mit seiner Vereidigung ist er dazu verpflichtet, persönlich unabhängig zu agieren und sein fachliches Urteil unbedingter Neutralität zu unterstellen.

[Privatgutachten]

Bei einem Privatgutachten kann der Sachverständige beauftragt durch den Bauherrn, Planungsbetrieb, Handwerker oder auch durch eine Behörde vielfältig beraten und oft in Vorbereitung eines Gerichtsprozesses zur vorsorglichen Beweissicherung hinzugezogen werden.

[Gutachten für Gerichte]

Auftraggeber sind in diesem Fall die Gerichte, die den Sachverständigen als kompetenten Zeugen und Gutachter zur Urteilsfindung in Zivilprozessen heranführen.

[Schiedsgutachten]

Zur Findung einer außergerichtlichen Einigung bzw. Lösung zwischen den Parteien kann der Sachverständige durch sein Gutachten wertvolle Unterstützung geben und auf diese Weise helfen, Streitigkeiten zu schlichten.

[Flyer]

Einen aktuellen Flyer finden Sie hier..