[IHK Dortmund]Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden: Fachgebiete Gewerkeübergreifende Schadensbereiche:
[TÜV Rheinland Group]Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV) TÜV Akademie Rheinland Abschlussprüfung als Sachverständiger Fachgebiete:
[Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz]Bauphysik/ Bauchemie
[Energieeffizienz-Experte]
Energieberatung
Energiepass
Energiegutachten
Thermographie
[Sachverständiger]In der Sachverständigenverordnung der Industrie- und Handelskammern ist das Berufsbild des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ genauestes definiert und streng geschützt. Der ö.b.u.v. Sachverständige muss sich neben seiner fachlichen Kompetenz (Sachkunde) auch durch unbedingte Integrität auszeichnen. Mit seiner Vereidigung ist er dazu verpflichtet, persönlich unabhängig zu agieren und sein fachliches Urteil unbedingter Neutralität zu unterstellen. [Privatgutachten]Bei einem Privatgutachten kann der Sachverständige beauftragt durch den Bauherrn, Planungsbetrieb, Handwerker oder auch durch eine Behörde vielfältig beraten und oft in Vorbereitung eines Gerichtsprozesses zur vorsorglichen Beweissicherung hinzugezogen werden. [Gutachten für Gerichte]Auftraggeber sind in diesem Fall die Gerichte, die den Sachverständigen als kompetenten Zeugen und Gutachter zur Urteilsfindung in Zivilprozessen heranführen. [Schiedsgutachten]Zur Findung einer außergerichtlichen Einigung bzw. Lösung zwischen den Parteien kann der Sachverständige durch sein Gutachten wertvolle Unterstützung geben und auf diese Weise helfen, Streitigkeiten zu schlichten. [Flyer] |
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